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Grundkontingent

Das Grundkontingent im Waffenrecht regelt die Bedingungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Sportschützen, die mehr als die Grundausstattung erwerben möchten, müssen ein gesteigertes schießsportliches Bedürfnis glaubhaft machen und für jede Waffe einzeln nachweisen.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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