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Dr. Datenschutz

Grundsätze der Datenverarbeitung: Zweckbindung

Die Zweckbindung der Datenverarbeitung gemäß Art. 5 DSGVO besagt, dass personenbezogene Daten nur für bestimmte und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer Art und Weise weiterverarbeitet werden dürfen, die nicht mit diesen Zwecken vereinbar ist. Die Festlegung des Zwecks muss bereits bei der Erhebung der Daten erfolgen, wobei der Zweck konkret und eindeutig beschrieben werden muss.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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