Grundsatzurteil des BAG: Zuschläge bei Nachtarbeit dürfen unterschiedlich hoch sein
Das BAG hat per Grundsatzurteil entschieden, dass Tarifverträge für gelegentliche und regelmäßige Nachtarbeit unterschiedliche Zuschläge zum Stundenentgelt vorsehen dürfen, solange dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Eine geklagte Arbeitnehmerin des Coca-Cola Getränkekonzerns sah in der unterschiedlichen Behandlung einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, jedoch entschied das BAG zu Gunsten des Manteltarifvertrags zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Das Urteil wird voraussichtlich Auswirkungen auf knapp 400 offene Verfahren zum Thema Nachtarbeitszuschläge haben.

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