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Ferner Alsdorf

Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung

Für die Geschäftsführerhaftung nach § 15a InsO ist eine Liquiditätsbilanz zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit nicht notwendig, wenn eine Zahlungseinstellung die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet, wobei die Beweislast nicht mehr beim Insolvenzverwalter liegt.

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