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Ferner Alsdorf

Handeltreiben durch Aufzucht von Cannabispflanzen

Der Anbau von Cannabispflanzen kann Handeltreibens sein, wenn er auf den gewinnbringenden Verkauf von Betäubungsmitteln abzielt, aber der bloße Erwerb von Setzlingen zum späteren Anbau noch keine strafbare Handlung darstellt.

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