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Hessisches LSG: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

Das Hessische LSG hat in einem Urteil entschieden, dass der Sturz einer Verwaltungsangestellten auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten im Sozialraum des Finanzamtes als Arbeitsunfall anzuerkennen ist und der Versicherungsschutz nicht mit dem Durchschreiten der Kantinentür endet.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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