Hintergrundmusik in der Eisenbahn
Die Ausstrahlung von Musik als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar, die bloße Einrichtung einer Lautsprecheranlage und Software an Bord dagegen nicht. Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach das Vorhandensein von Lautsprechersystemen in Beförderungsmitteln eine widerlegliche Vermutung der öffentlichen Wiedergabe begründet.

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