Hinweis auf fehlende „flinke Frauenhände“ diskriminiert Männer
Ein männlicher Stellenbewerber, der aufgrund fehlender "flinker Frauenhände" abgelehnt wurde, hat in Deutschland wegen Diskriminierung eine Entschädigung in Höhe von 2.500,00 € erhalten. Das Landesarbeitsgericht in Nürnberg entschied, dass ein Betrieb Männer nicht ausschließen könne, auch wenn er filigrane Teile herstelle, und dass die Begründung der Prokuristin ein Indiz für unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts sei.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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