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Honorarbeschwerden bei Pflichtverteidigung

Dem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts zufolge ist es bei Beschwerden gegen Honorarkürzungen der amtlichen Verteidiger verboten, eine niedrigere Entschädigung anzuwenden als von der ersten Instanz gewährt, ohne das Verbot der "reformatio in peius" zu verletzen.

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