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Ihren Fingerabdruck, bitte

Das Landgericht Ravensburg entschied, dass die Abnahme von Fingerabdrücken zur Entsperrung von Handys im Rahmen eines Strafverfahrens gerechtfertigt ist, da dies durch § 81b Abs. 1 StPO abgedeckt sei und der statische Wortlaut technikoffen formuliert sei, was zu Bedenken bezüglich des Datenschutzes führt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

Im Blog von Rechtsanwalt Udo Vetter wird regelmäßig zu verschiedenen Themen des Rechts geschrieben, insbesondere zu strafrechtlichen Themen und Entwicklungen. Der Blog gehört zu den meistgelesenen juristischen Blogs in Deutschland und hat mehrere Auszeichnungen erhalten.

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