Innovative Behandlungsmethoden – und ihr Potential
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass innovative Behandlungsmethoden in Krankenhäusern nur dann angewendet werden können, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind und eine Gesamtabwägung der potenziellen Vor- und Nachteile zugunsten der Methode ausfällt; für noch nicht allgemein anerkannte Methoden obliegt die Entscheidung dem Krankenhaus und der jeweiligen Krankenkasse als Kostenträger, aber sie ist gerichtlich überprüfbar. Die Entscheidung ist auf eine Streitigkeit über die Implantation von Spiralen zur Behandlung von Lungenerkrankungen im Krankenhaus zurückzuführen.

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