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Rechtslupe

Insolvenz, Restschuldbefreiung – und die Schufa

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat bestätigt, dass die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als die im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlichte Frist und dass dem Insolvenzschuldner ein Löschungsanspruch gegen die Schufa zusteht.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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