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Dr. Schmitz & Partner

Jagdpacht

Alle wesentlichen Informationen zur Jagdpacht sind in § 11 des Bundesjagdgesetzes geregelt, wonach natürliche Personen mit einem Jahresjagdschein und einer dreijährigen Besitzzeit in Deutschland Jagdpächter sein können, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedoch nicht.

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