Karlsruhe lässt verurteilten Doppelmörder frei – nach 50 Jahren Haft
Ein verurteilter Doppelmörder wird nach 50 Jahren Haft im offenen Vollzug freigelassen, da das Bundesverfassungsgericht die Umstände seines Falls als unverhältnismäßig betrachtet und aufgrund seines Alters sowie seines bisherigen Verhaltens im offenen Vollzug eine kontrollierte Struktur für sein Leben möglich sei.

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