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Ferner Alsdorf

Kein Anspruch auf Kopie von Prüfungsunterlagen nach der DSGVO

Ein Anbieter von Sprachtests muss einem Prüfling keine Kopie von Prüfungsunterlagen herausgeben, wenn der Schutz von Geschäftsgeheimnissen höher bewertet wird, so das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

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