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Kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung => keine erfolgreiche Verfahrensrüge

Der Betroffene konnte sich bei einer Verfahrensrüge nicht auf sein Akteneinsichtsrecht stützen, da er im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nicht rechtzeitig agierte; das OLG glaubt zudem, dass der Bußgeldbescheid bei Erhebung der Verfahrensrüge mitgeteilt werden müsse, was jedoch nicht unbedingt der Fall sei.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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