Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Ferner Alsdorf

Kein Beweisverwertungsverbot, weil Waage nicht geeicht war

Im deutschen Strafverfahrensrecht gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der Verstöße gegen Beweiserhebungsvorschriften mit einem Verwertungsverbot belegt, sondern stattdessen eine Einzelfallprüfung, wobei ein Verstoß gegen die zum Zeitpunkt der Wägung maßgebliche Norm nicht dazu führt, dass ein unter Verwendung einer nicht geeichten Waage erstelltes Gutachten nicht verwertet werden darf.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.