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Wilde Beuger Solmecke

Keyword-Advertising: Nutzung fremder Marke zulässig

Eine fremde Marke darf beim Keyword-Advertising genutzt werden, solange die Funktion der Marke nicht beeinträchtigt wird und ein verständiger Nutzer erkennen kann, welche Anzeige tatsächlich vom Markeninhaber stammt, so das OLG Braunschweig im Fall der Wortmarke 'smava' als Keyword.

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