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Rechtslupe

Kindergeld für ein behindertes volljähriges Kind- und dessen Selbstunterhalt aus einer privaten Rente

Das Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes bleibt bei der Prüfung seiner Fähigkeit zum Selbstunterhalt unberücksichtigt, während seine finanziellen Mittel einschließlich Einkünften und Bezügen zur Bestimmung seines Kindergeldanspruchs herangezogen werden und Vermögensumschichtungen von Eltern auf ihre Kinder bei der Ermittlung der Bezüge des Kindes stets außer Betracht bleiben.

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