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Kinderpornografie

Das Amtsgericht Buchen hält die Mindeststrafbarkeit von einem Jahr für den Besitz von Kinderpornografie wegen des Verstoßes gegen das Übermaßverbot für verfassungswidrig und leitet deshalb ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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