Kinderpornographie und verdeckte Ermittler
Der Deutsche Bundestag hat am 17.1.2020 die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Polizeibeamte im Rahmen von Ermittlungsverfahren im Bereich kinderpornographischer Inhalte, insbesondere im Darknet, als verdeckte Ermittler unter engen Voraussetzungen selbst Kinderpornographie posten können.
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