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Rechtslupe

Klagerücknahmefiktion im Verwaltungsprozess – und die noch nicht gewährte Akteneinsicht

Die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion ist aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verfassungswidrig, solange ein Akteneinsichtsgesuch unerfüllt ist und der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden darf.

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