Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf
Kleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, unabhängig von der Frage, ob der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Ein Gerichtsfall darlegt, dass die Beantragung von einer Genehmigung für Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich durchgeführt werden kann, solange die Anlagen einem zulässigen Vorhaben, wie der Nutzung der Windenergie dienen. Allerdings muss das Vorhaben auch für den Betrieb notwendig sein und nicht nur förderlich, was in diesem konkreten Fall nicht zutrifft.

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