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BURHOFF ONLINE

Kollision Pkw und Bahn wegen offener Schranken, oder: Bahnbetreiber haftet i..d.R. allein

Ein Gerichtsurteil des OLG Celle behandelt einen Fall von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Bahnunfall, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Zug und einem Auto kam, das von einer schwer verletzten Klägerin gesteuert wurde. Das Gericht urteilte, dass der Bahnbetreiber im Grundsatz allein haftet, es sei denn, der Zug war für den Autofahrer erkennbar. Die Beweislast für die Erkennbarkeit liegt bei den Eisenbahnunternehmen. Es besteht ein erhebliches Organisationsverschulden des verantwortlichen Unternehmens der Deutschen Bahn in diesem Fall.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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