Konkrete Normenkontrolle – und die Begründung der Richtervorlage
Ein vorlegendes Gericht muss bei der Verfassungswidrigkeit einer Norm darlegen, weshalb es zu einem anderen Ergebnis käme, wenn die Vorschrift gültig oder ungültig wäre und alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte berücksichtigen.

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