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Rechtslupe

Konkurrentenstreit – und die einstweilige Anordnung

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Dienstpostens ein Anordnungsgrund vorliegen kann, wenn der ausgewählte Bewerber einen insoweit beurteilungsrelevanten Erfahrungsvorsprung hat und zwischen seinem Dienstantritt und der gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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