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Kanzlei Dr. Bahr

LAG Hannover: Kündigung des Arbeitsvertrages wegen ehrverletzender Äußerungen in einem privaten WhatsApp-Chat unwirksam

Das LAG Hannover hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch die Beklagte, weil der Kläger in einem privaten WhatsApp-Chat-Gruppe ehrverletzende Äußerungen gemacht hatte, unbegründet und daher unwirksam ist.

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