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LAG Niedersachsen zur Diskriminierung einer nicht-binären Person bei der Besetzung einer Stelle als einer Gleichstellungsbeauftragten

Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass die Besetzung des Amts der Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule aufgrund der Aufgabenstellung eine weibliche Person erfordert und somit die Ablehnung einer nicht-binären Bewerberin nicht gegen das AGG verstößt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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