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LAG Nürnberg fällt wichtige Entscheidung zur Vorrats-SE

Das LAG Nürnberg hat die Entscheidung des ArbG Bamberg korrigiert und konstatiert, dass keine Pflicht zur Nachholung des Beteiligungsverfahrens bei der Eintritt der Vorrats-SE als Komplementärin in die KG besteht.

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