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LAG Nürnberg: Vorrats-SE an der Konzernspitze dauerhaft mitbestimmungsfrei?

Das LAG Nürnberg hat entschieden, dass eine Vorrats-SE nicht verpflichtet ist, das für die reguläre Gründung vorgesehene Verhandlungsverfahren nachzuholen, wenn sie als Komplementärin in eine unternehmerisch aktive KG eintritt.

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