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LG Berlin: Limited mit deutschem Verwaltungssitz ist nicht mehr Kapitalgesellschaft

Das LG Berlin hat entschieden, dass eine UK-Limited mit Alleingesellschafter und Verwaltungssitz in Deutschland als einzelkaufmännisches Unternehmen zu behandeln ist und sich nach dem Brexit-Übergangszeitraum ex lege im Wege kollisionsrechtlicher Angleichung umgewandelt hat.

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