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LG Düsseldorf: Keine Pflicht zur Konkretisierung von Streichpreisen, bloße Angabe reicht aus

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die bloße Angabe von Streichpreisen ausreichend ist und keine weitergehende Aufklärungspflicht besteht, da der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ausreichend ist, um die Preiswürdigkeit einer beworbenen Preisermäßigung einzuschätzen.

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