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Kanzlei Dr. Bahr

LG Hamburg: Kein DSGVO-Schadensersatz wegen Daten-Scraping auf Facebook

Das Gericht entschied, dass der betroffene User keinen Anspruch auf Schadensersatz nach der DSGVO hat, da ein überwiegendes Mitverschulden des Klägers vorlag, da er die öffentlich zugänglich gemachten Daten nicht hinreichend geschützt hatte.

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