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LG Hamburg zur Meinungsfreiheit: Darf Modedesignerin für Kleidung aus Leder „Mörderin“ genannt werden?

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Designerin als "Mörderin" und ihre Aufführungen als "Leichenshows" von einer überzeugten Veganerin noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, da das Gericht die Aussagen als harsche Kritik und öffentliche Debatte über die Verwertung von Leder und Pelz für Kleidung betrachtet. Ein Antrag auf Unterlassung der Äußerungen wurde seitens der Designerin zurückgewiesen, da sie keinen Anspruch darauf hatte.

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