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Kanzlei Dr. Bahr

LG Karlsruhe: Wayback Machine-Archiv löst keine Vertragsstrafe aus

Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass der Schuldner, der sich bereits verpflichtet hatte, eine bestimmte Werbung nicht mehr zu verbreiten, dafür keine Vertragsstrafe auslöst, wenn sich die Werbung im Wayback Machine-Archiv noch befindet.

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