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LG Kiel: Facebook muss kein DSGVO-Schadensersatz wegen Daten-Scraping durch Dritte bezahlen

Da Dritten umfangreich öffentlich zugängliche Daten von Facebook (sog. Scraping) abgerufen werden können, hat der betroffene User keinen Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz.

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