Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Beckmann und Norda

LG Köln: Content Delivery Networks und DNS-Resolver können täterschaftlich für Urheberrechtsverletzungen auf Warez-Seiten haften

Die Beklagte haftet als Täter, da sie eine zentrale Rolle bei der bewirkten Zugänglichmachung potenziell rechtsverletzender Inhalte gespielt und dabei vorsätzlich gehandelt hat.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.