LG Köln: Kauf einer Fototapete umfasst keine Lizenz für Nutzung im Internet - Urheberrechtsverletzung eines Hotelbetreibers durch Foto vom Hotelzimmer im Internet
Der Kläger ist aktivlegitimiert, da er auf den Vervielfältigungsstücken seiner Lichtbilder in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, und die Beklagte ist passivlegitimiert, weil sie diese Fotos durch Einstellen auf ihrer Internetseite und bei verschiedenen Buchungsportalen genutzt hat.
Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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