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LG Leipzig: DNS-Resolver haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen auf Dritt-Seiten

Ein DNS-Resolver, der Nutzern Zugang zu urheberrechtsverletzenden Inhalten auf Dritt-Webseiten ermöglicht, kann als Täter für diese Verletzungen haften, wie ein Fall vor Gericht zeigt. Die Beklagte, eine schweizerische Stiftung, wurde verurteilt und musste die Dienste für die betroffene Webseite sperren.

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Rechtsgebiete Onlinerecht
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