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Beckmann und Norda

LG Leipzig: DNS-Resolver können täterschaftlich für Urheberrechtsverletzungen auf Websites haften

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass DNS-Resolver wegen Urheberrechtsverletzungen auf Websites haftbar gemacht werden können.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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