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LG München I: Cookie-Banner mit Ablehnungsmöglichkeit erst auf zweiter Ebene unzureichend!

Sowohl der EuGH als auch der BGH haben entschieden, dass von dem Nutzer einwilligen muss, damit Werbe- und Marketing- Cookies gesetzt werden dürfen und das LG München I stellte konkret fest, dass Cookie-Banner mit einer Ablehnungsmöglichkeit erst auf der zweiten Ebene unzulässig sind.

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