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LG München I: Ein-Sterne-Bewertung unzulässig, wenn kein Vertragskontakt vorlag

Das LG München hat entschieden, dass eine Ein-Sterne-Bewertung ohne begleitenden Text eines Anwalts im Google Bewertungsportal eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn der Bewertende nie Kunde der Kanzlei war.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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