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LG München I: Zur vertragstypologischen Bedeutung einer negativen Lizenz (Freedom to operate) / 2015

Das LG München I hat in einem Urteil erklärt, dass eine negative Patentlizenz dem Lizenzgeber keine Verpflichtungen in Bezug auf die tatsächliche Nutzung des Patentschutzes auferlegt, und dass der Lizenznehmer ein Benutzungsrecht erhält, wenn seine Benutzungshandlungen rechtmäßig sind.

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