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LG Ravensburg: Entsperrung von Mobiltelefon durch zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken

Ein Gericht in Ravensburg hat entschieden, dass Fingerabdrücke eines Beschuldigten zwangsweise genommen werden dürfen, um ein Mobiltelefon zu entsperren, da dies als "ähnliche Maßnahme" von § 81b Abs. 1 StPO abgedeckt ist; die Maßnahme sei verhältnismäßig und angemessen, da das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung überwiege.

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