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Luises Tod und die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung

Die mutmaßlichen Täterinnen des gewaltsamen Todes der 12-jährigen Luise können nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, jedoch könnten sie möglicherweise zivilrechtlich haftbar gemacht werden, ebenso wie ihre Eltern, falls sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht wurden. Ein möglicher Schmerzensgeldanspruch steht den Hinterbliebenen zu, jedoch sind die Schmerzensgelder in Deutschland oft gering.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

Im Blog von Rechtsanwalt Udo Vetter wird regelmäßig zu verschiedenen Themen des Rechts geschrieben, insbesondere zu strafrechtlichen Themen und Entwicklungen. Der Blog gehört zu den meistgelesenen juristischen Blogs in Deutschland und hat mehrere Auszeichnungen erhalten.

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Rechtsgebiete Strafrecht
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