Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
beck-blogs

MoPeG: "Im Recht der BGB-Gesellschaft bleibt kein Stein auf dem anderen"

Das MoPeG tritt erst 2024 in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen im Personengesellschaftsrecht mit sich, wie die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von BGB-Gesellschaften und ein verbessertes Beschlussmängelrecht für Handelsgesellschaften; bestehende Gesellschaften sollten ihre Gesellschaftsverträge überprüfen und sich auf die Eintragung im neuen Gesellschaftsregister vorbereiten.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

Das Expertenforum rund um die Themengebiete Recht, Steuern und Wirtschaft.

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.