MoPeG: "Im Recht der BGB-Gesellschaft bleibt kein Stein auf dem anderen"
Das MoPeG tritt erst 2024 in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen im Personengesellschaftsrecht mit sich, wie die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von BGB-Gesellschaften und ein verbessertes Beschlussmängelrecht für Handelsgesellschaften; bestehende Gesellschaften sollten ihre Gesellschaftsverträge überprüfen und sich auf die Eintragung im neuen Gesellschaftsregister vorbereiten.

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Das Expertenforum rund um die Themengebiete Recht, Steuern und Wirtschaft.
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