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Wilde Beuger Solmecke

Nach negativer Äußerung über Arbeitgeber auf WhatsApp: Außerordentliche Kündigung rechtens?

Ein Arbeitnehmer wurde aufgrund ehrverletzender Äußerungen über den Arbeitgeber in einer WhatsApp-Gruppe aus sieben Kollegen, die miteinander befreundet waren, außerordentlich gekündigt, was das LAG Hannover jedoch für unwirksam erklärt hat.

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