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Nachtarbeitszuschläge

2023: Für die tarifvertragliche Differenzierung zwischen dem Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit und unregelmäßige Nachtarbeit, die unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG zulässig ist, ist ein sachlicher Grund aus dem Tarifvertrag erkennbar.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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