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Becker Büttner Held

Neuausrichtung der BEG-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird in drei Förderrichtlinien aufgeteilt und ab dem 1.3.2023 wird der Neubau in einer eigenen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) gefördert, während die BEG sich nur noch auf die Sanierungsförderung konzentriert. Es werden auch Anreize für energetische Sanierungen von Worst Performing Buildings (WPB) durch einen Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude und für serielle Sanierung durch einen eigenen Bonus (SerSan-Bonus) gefördert. Es werden auch strengere technische Anforderungen an die Energieeffizienz gemacht.

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