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Neue Gängelung von Unternehmern bei Offenlegungspflichten

Ab dem 31.12.2021 müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit Geschäftsjahres-Beginn nach diesem Datum an das Unternehmensregister übermittelt werden und es ist eine elektronische Identitätsprüfung verpflichtend, ohne die kein Jahresabschluss offengelegt werden kann.

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